Neue Strafzettelverordnung ab November

Kanarische Inseln » von Insel Magazin

Ab dem 1. November führt die spanische Verkehrsdirektion eine Strafzettelverordnung ein, die allerdings nur für Unternehmen gilt. Sie müssen sich künftig elektronisch bei der Verkehrsdirektion anmelden. Wird ein Bußgeld verhängt, wird das Unternehmen benachrichtigt und hat zehn Tage Zeit, um sich den Bescheid herunterzuladen und zu bezahlen. Wird nicht bezahlt, kann über das Finanzamt auf dem Firmenkonto gepfändet werden. Die Anmeldung mit E-Mail und Handynummer ist obligatorisch und kostenlos.

SV-AR

Zurück

Nach oben