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Am 1. Juni ist ein neues Gesetz in Kraft ge-treten, das erlaubt, Hunde mit in den Bus und die Straßenbahn zu nehmen. In beiden Fällen darf maximal ein Hund pro Bus oder Bahn mitfahren. Sie müssen an der kurzen Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen. Hunde und andere Haustiere mit weniger als zehn Kilogramm können in Transportboxen jederzeit mitgenommen werden. In den Straßenbahnen müssen die Hunde in der Nähe der Tür an bestimmten Stellen sitzen, in Bussen in dem Bereich, der für Rollstuhlfahrer reserviert ist. Weiterhin verboten ist die Fahrt mit dem Hund zu Stoßzeiten zwischen 7 und 9 Uhr sowie zwi-schen 13 und 15 Uhr.