Teneriffa-Nordost, Santa Cruz: Gesundheitsamt muss für totes Baby zahlen

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Das kanarische Gesundheitsamt SCS wurde vom Verwaltungsgericht in Las Palmas dazu verurteilt, einem Paar 146.181 Euro Schmerzensgeld für den Tod ihres Babys während der Geburt zu zahlen. In der Begründung hieß es, das Baby hätte gelitten und sei erstickt, weil die Ärzte den Kaiserschnitt zu spät eingeleitet hätten. Die missglückte Geburt ereignete sich am 23. November 2020 im Universitätskrankenhaus Nuestra Señora de Candelaria in Santa Cruz. Für die 49-jährige Mutter, die dank künstlicher Befruchtung schwanger wurde und bis dahin eine normale Schwangerschaft hatte, war es die letzte Hoffnung auf ein Kind. Das Paar hat den Verlust bis heute nicht verschmerzt. „Das Geld bringt uns unser Mädchen nicht zurück, aber wir fordern Gerechtigkeit und wollen vor allem verhindern, dass so etwas noch einmal geschieht“, unterstrich die Mutter nach dem Urteil.
SV-AR

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