Blasi und Rafael, ein Ehepaar aus Castilla-La Mancha, wollte einige Ferientage auf Gran Canaria verbringen. Ihr Flug aus Madrid, der um 18.15 Uhr abheben sollte, verspätete sich um mehr als drei Stunden. Nach dem Urlaub verklagten sie die Fluggesellschaft Ryanair auf Schadensersatz und bekamen Recht. Das Gericht hat ihnen je 400 Euro Schadensersatz zugesprochen. Dieser Satz gilt für Flüge von über 1.500 Kilometern und für eine dreistündige Verspätung.
SV-AR
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