Nach Artikel 47 des Sozialversicherungsgesetzes kann einem Selbstständigen die Rente verweigert werden, selbst wenn er über 40 Jahre lang eingezahlt hat. Und zwar dann, wenn er Schulden bei der Sozialversicherung hat, weil er seine Beiträge nicht regelmäßig gezahlt hat. In diesem Sinne ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Raten immer pünktlich bezahlt werden.
SV-AR
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