Das Oberste Gericht der Kanaren hat entschieden, dass Sex am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund ist. Verhandelt wurde der Fall eines Mitarbeiters des Unternehmens Valoriza Services Medioambientales SA, der außerhalb der Arbeitszeit von einem Kollegen in einem Nebenraum beim Sex ertappt wurde. Die Partnerin hatte nichts mit der Firma zu tun. Das Gericht entschied, dass die ausgesprochene Kündigung nicht gerechtfertigt war, weil der Firma eigentlich kein Schaden entstanden sei. Allein die Anwesenheit einer nicht betriebszugehörigen Person und sexuelle Handlungen seien kein gravierender Kündigungsgrund. Deshalb muss das Unternehmen den entlassenen Mitarbeiter entweder wieder einstellen oder mit 9.174 Euro entschädigen.
SV-AR
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