Seit dem 1. Januar ist es Pflicht, eine Warnleuchte im Auto zu haben, die im Falle eines Unfalls oder einer Panne auf das Dach gestellt wird um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Hintergrund ist, dass Autofahrer nicht aus dem Auto steigen müssen, um die Unfallstelle abzusichern. Insgesamt gab es im letzten Jahr 1.119 Todesopfer durch Verkehrsunfälle in ganz Spanien, davon waren 103 Fußgänger. Jedes Jahr wurden in der Vergangenheit durchschnittlich 25 Menschen bei dem Versuch der Absicherung überfahren. „Unser Anliegen ist es nicht, Autofahrer zu bestrafen, wenn sie die Lampe nicht haben, sondern Leben zu retten“, erklärt ein Sprecher der Verkehrsdirektion. Deshalb wird auch eine Übergangszeit gewährt, innerhalb dieser bleibt es bei einer Verwarnung.
SV-AR
»




