In Santa Cruz wurde ein neues Lärmschutz-Dekret erlassen, das vorsieht, dass alle Veranstaltungen unter freiem Himmel um 23 Uhr enden müssen. Die Regelung tritt am 1. Februar in Kraft. Ausgenommen sind Konzerte, die am Hafen oder im Stadion stattfinden, sowie Veranstaltungen zum Karneval, zur Fiesta de Mayo oder an Weihnachten.
SV-AR
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