Ab dem 22. April tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft. Demnach müssen Hunde und Katzen, die mit in den Urlaub fahren, einen eigenen Reisepass haben, der die Nummer des Mikrochips, die Identität des Halters, die Dokumentation der Impfungen und Informationen zu tierärztlichen Behandlungen enthält.
Wichtig sind eine Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage vor der Reise stattfand, ein Mindestalter des Tieres von zwölf Monaten, eine Antiparasitenkur, vor allem gegen den Fuchsbandwurm, und die Bestätigung eines guten Gesundheitszustands vom Tierarzt.
Mit der Neuregelung sollen der illegale Handel mit Tieren und die Verbreitung von Krankheiten verhindert werden.
SV-AR
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