Kanarische Inseln: Neuregelung für Eigentümergemeinschaften

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Neuregelung

In Eigentümergemeinschaften müssen alle Eigentümer einen monatlichen Obolus in die Gemeinschaftskasse zahlen. Aus dieser Kasse werden notwendige Reparaturen oder Angestellte bezahlt, wie beispielsweise Gärtner und Reinigungskräfte. Doch manche Eigentümer nehmen es mit der Solidarität nicht so genau und zahlen nicht. Diesen säumigen Eigentümern wird das Stimmrecht entzogen und sie müssen schriftlich per Burofax zur Zahlung aufgefordert werden. Sollte das auch nichts nützen, kann die Verwaltung künftig Immobilien oder Finanzvermögen pfänden.
SV-AR

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