Der Verband der Ferienvermieter auf den Kanaren ASCAV, hat erfolgreich gegen das Zentralregister geklagt, das im letzten Jahr zum 1. Juli eingerichtet wurde. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs, das vor dem Wochenende gefällt wurde, beschnitt die Einführung die Autonomie der Provinzregierung. Das heißt für diejenigen, die sich erfolgreich registriert haben, ändert sich nichts. Wer allerdings eine kanarische Registrierung hatte und dessen Immobilie im Zentralregister abgelehnt wurde, kann nun Schadensersatz für entgangene Mieteinnahmen verlangen. Voraussetzung ist, dass die Ferienwohnung bei den kanarischen Behörden ordnungsgemäß registriert war. Wer für die zentrale Registrierung einen Steuerberater oder Agenten bezahlt hat, kann die Kosten zurückfordern.
SV-AR
»




