Rechtzeitig zur Sommer-Strandsaison erinnert die Verkehrspolizei noch einmal daran, dass das Fahren in Flip-Flops oder offenen Sandalen, die nicht am Fuß befestigt sind, nicht erlaubt ist. Es kann mit einem Bußgeld von 200 Euro und drei Punkten bestraft werden. Die Verkehrsexperten weisen darauf hin, dass Schuhe, die nicht fest an der Ferse sind, die Mobilität einschränken, sich in den Pedalen verhaken können und damit die Verkehrssicherheit gefährden. Die Polizei rät, die Badelatschen in die Strandtasche zu packen, aber am Steuer auf sichere Schuhe zu setzen.
SV-AR
»




