Nach 23 Jahren wird ein entscheidender Rechtsstreit abgeschlossen, der den Schutz vor touristischer Überbauung den unternehmerischen Interessen entgegenstellte.
Im Jahr 2003 beschloss die damals von Román Rodríguez geleitete Kanarische Regierung das sogenannte „touristische Moratorium“, um den ungehinderten Weiterbau von Hotelbetten zu verhindern.
Daraufhin wurden laufende Genehmigungen sowie Erschließungsprojekte auf als touristisch ausgewiesenen Grundstücken, die für den Hotelbau erworben worden waren, gestoppt. Dies veranlasste die Unternehmer, auf dem Rechtsweg Entschädigungen für entgangenen Gewinn und wirtschaftliche Schäden zu fordern.
Nach dem 23 Jahre andauernden Rechtsstreit hat man anfangs des Jahres zu einer Einigung gefunden, die der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) nun abgesegnet hat.
Demnach wird die Kanarische Regierung den hinter den 36 Gerichtsfällen stehenden Hotelketten Schadensersatz von 500 Millionen Euro zahlen.
Die Hotelketten haben sich von der ursprünglichen Forderung von knapp einer Milliarde Euro über die Jahre hinweg herunterhandeln lassen.
Im Gegenzug wird die Kanarische Regierung die betroffenen Grundstücke nicht automatisch zu landwirtschaftlicher und damit nicht bebaubarer Fläche erklären, wie ursprünglich vom Gericht angeordnet. Stattdessen soll die Stadtplanung über den Nutzungszweck der Grundstücke entscheiden.
Es geht um Grundstücke auf Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura, in Gemeinden wie San Bartolomé de Tirajana, Mogán, Yaiza und Pájar.
MP-AR
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