Euthanasie-Gesetz wird angewandt

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Seit 2021 gilt spanienweit ein Euthanasie-Gesetz, das Menschen mit unheilbaren, schweren Erkrankungen in Anspruch nehmen können. Im letzten Jahr wurden landesweit 576 Anträge auf Euthanasie gestellt. Davon wurden 288 bewilligt und durchgeführt. Etwa ein Drittel der Menschen starb auf natürliche Weise, bevor die Genehmigung erteilt wurde. In den meisten Fällen handelte es sich um Patienten mit schweren neurologischen Erkrankungen oder mit Krebs im Endstadium. Die meisten waren zwischen 60 und 80 Jahre alt.

SV-AR

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