Fuerteventura, Puerto del Rosario: Halterin eines vergrabenen Hundes identifiziert

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Anfang April wurde der Kadaver eines Hundes entdeckt, der auf einem öffentlichen Platz beerdigt worden war. Nach intensiver Suche wurde die Halterin des Hundes inzwischen identifiziert. Eine Obduktion soll Klarheit über die Todesursache geben. Allerdings konnten auf den ersten Blick keine Anzeichen einer äußeren Gewalteinwirkung festgestellt werden. Vermutlich ist der Hund eines natürlichen Todes gestorben. Trotzdem ist es nicht zulässig, das verstorbene Tier eigenmächtig zu begraben. Der Leichnam wird von dafür autorisierten Unternehmen entsorgt. Halter und Tierarzt sind außerdem dafür verantwortlich, dass das Tier im ZooCan-Register gelöscht und eine legale Entsorgung gewährleistet wird.
Bei Zuwiderhandlung drohen dem Tierarzt ein Bußgeld und eine Abmahnung der Tierärztekammer bis hin zum Berufsverbot. Die Halterin muss mit einer Strafe zwischen 300 und 30.000 Euro rechnen.
SV-AR

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