Das oberste Sozialgericht in Las Palmas hat die Entlassung von drei Mitarbeitern der Firma EulenSA als rechtmäßig bestätigt. Die Angestellten hatten unbefristete Arbeitsverträge, aber dank eines beauftragten Detektivbüros konnte nachgewiesen werden, dass sie während der Arbeitszeit bis zu drei Frühstückspausen einlegten und während der Arbeitszeit private Einkäufe bei Leroy Merlin, in chinesischen Basaren, Dekorationsgeschäften oder bei Losverkäufern tätigten. Das Urteil ist auch deshalb bemerkenswert, weil der Arbeitgeber vor den Sozialgerichten in den allermeisten Fällen den Kürzeren zieht.
SV-AR
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