Kanarische Inseln Aus für Ferienvermietungen in Wohngebäuden

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Am 3. April tritt das Gesetz Ley orgánica 1/2025 vom 2. Januar in Kraft. Es besagt, dass Immobilienbesitzer, die ihre Wohnung in Wohnkomplexen in die Ferienvermietung geben wollen, dafür die Zustimmung von 3/5 aller anderen Besitzer benötigen. Nach Einschätzung der Experten ist dies eine Hürde, die voraussichtlich dazu führen wird, dass nur noch wenige Ferienwohnungen angemeldet werden können. Für Ferienwohnungen, die bereits eine offizielle Genehmigung besitzen, gilt diese Regelung nicht.
SV-AR

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