Am 22. April trat eine neue europäische Norm in Kraft, die das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen regelt. Neben den üblichen Vorschriften wie Chip, einem Mindestalter von sechs Monaten und aktualisiertem Impfstand, müssen noch andere Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählt, dass die Tiere nur mit dem Halter verreisen dürfen. Ausnahmen sind Fälle von höherer Gewalt, in denen der Halter nicht selbst mitreisen kann, aber spätestens innerhalb von fünf Tagen nachkommt. In diesem Fall muss eine dritte Person schriftlich autorisiert werden. Maximal dürfen fünf Tiere pro Person mitreisen. Die Neuregelung soll den Schmuggel und Handel mit Haustieren verhindern.
SV-AR
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