Seit Inkrafttreten des königlichen Dekrets 637/2021 müssen Privatpersonen, die zuhause Hühner zur Fleisch- oder Eierproduktion züchten, diese im Zentralregister (Registro General) des Landwirtschaftsbüros der Gemarkung (Oficina comarcal Agroambiental) anmelden. Dafür braucht es eine Genehmigung des Rathauses. Als private Tierhaltung für den Eigenbedarf gilt die Haltung von maximal 30 Legehennen oder 50 Mastküken. Die Hühner dürfen keinen Operationen unterzogen werden, die keinem therapeutischen Zweck dienen und sie müssen unter adäquaten Umständen gehalten werden. Außerdem müssen sie ständig Zugang zu frischem Wasser haben. Wer die Registrierung versäumt, riskiert Strafen in Höhe von 601 bis 3.000 Euro.
SV-AR
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