Die Allgemeine Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) wird am 1. Oktober geändert. Damit treten neue Pflichten in Kraft, die Autofahrer, Motorradfahrer, Mopedfahrer, Radfahrer und Nutzer von persönlichen Mobilitätsfahrzeugen (VMP) betreffen.
– Motorräder und Mopeds: Pflicht zum Tragen von Schutzhandschuhen innerstädtisch und Pflicht zum Tragen von geschlossenem Schuhwerk allgemein, Helme konform mit UNECE R22, Pflicht zum Mitführen einer reflektierenden Weste; bei Stau ausnahmsweise und nur wenn ausgeschildert auf dem Seitenstreifen mit höchstens 30 Stundenkilometern fahren dürfen
– E-Scooter: Mindestalter 15 Jahre, Helmpflicht, nachts Pflicht des Mitführens oder Tragens eines leuchtenden oder reflektierenden Elements, Beleuchtung auch tagsüber ab 1.10.2027
– Fahrradfahrer: außerhalb von Städten auch Helmpflicht
– Gurtpflicht: für Alle, auch Taxi- und Lastwagenfahrer
– Schnee auf der Autobahn oder Landstraße: Überholen verboten, möglichst auf der rechten Spur fahren und die linke für Rettungsfahrzeuge freihalten
– Wohnmobile: Verbot des Aufstellens von Gegenständen außerhalb des Umfangs des Wagens, Verbot des Ausschüttens von Flüssigkeiten
Radio Europa übernimmt für die Richtigkeit der Informationen keine Haftung. Die Neuerungen kann man im Real Decreto 518/2026 vom 24. Juni und veröffentlicht im Staatlichen Gesetzblatt (BOE) nachlesen.
MP-AR
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