Die Allgemeine Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) wird am 1. Oktober geändert. Damit treten neue Pflichten in Kraft, die Autofahrer, Motorradfahrer, Mopedfahrer, Radfahrer und Nutzer von persönlichen Mobilitätsfahrzeugen (VMP) betreffen.
Die wichtigsten Änderungen sind:
– Außerhalb von Städten einen Fahrradfahrer oder Ähnliches überholen: nur mit 20 Stundenkilometern unter der Höchstgeschwindigkeit bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern oder vollständigem Spurwechsel (wenn es zwei Fahrspuren in derselben Richtung gibt)
– In den Städten: Fahrradfahrer fahren möglichst in der Mitte der Spur, Fahrzeuge haben einen Mindestabstand von fünf Metern zu halten.
– Liegengebliebenes Fahrzeug passieren: nur mit 20 Stundenkilometern unter der Höchstgeschwindigkeit bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern
– Stau auf Autobahn oder Landstraße: bei zwei Spuren müssen die Fahrzeuge links nach links und die Fahrzeuge rechts nach rechts ausweichen und einen Mittelstreifen für Notfallfahrzeuge bilden. Bei mehr Spuren wird der Streifen zwischen der ganz linken und der nächsten rechten gebildet.
Radio Europa übernimmt für die Richtigkeit der Informationen keine Haftung. Die Neuerungen kann man im Real Decreto 518/2026 vom 24. Juni und veröffentlicht im Staatlichen Gesetzblatt (BOE) nachlesen.
Morgen folgt Teil 2.
MP-AR
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