Laut dem neuen Gesetz für das Tierwohl müssen Katzenhalter ab sofort einige wichtige Regeln beachten. Ansonsten drohen hohe Bußgelder von bis zu 200.000 Euro. Zu den verbindlichen Vorgaben gehört, dass die Katzen innerhalb der ersten Lebensmonate gechipt und registriert werden müssen. Bis zum sechsten Lebensmonat müssen sie sterilisiert werden. Die Zucht ist nur eingetragenen Züchtern vorbehalten.
Außerdem ist es verboten, eine Katze länger als 72 Stunden alleine zuhause zu lassen und sie darf auch nicht ausschließlich auf Terrassen, Balkonen oder in Hinterzimmern gehalten werden. Zudem ist es verboten, dass die Katze unbeaufsichtigt nach draußen geht. Mit diesen Maßnahmen soll die unkontrollierte Vermehrung und das Aussetzen verboten werden.
SV-AR
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