Kanarische Inseln: Neuregelung für Landwirte und Transportunternehmen

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Neuregelung

Ab dem 1. Mai ist eine Neuregelung bei der Sondersteuer auf Kraftstoffe für Landwirte und Transportunternehmen in Kraft getreten. Die Rückerstattung erfolgt nicht mehr wie bisher über ein Modulsystem, sondern errechnet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch von Benzin und Diesel. Betroffene Unternehmen müssen im Laufe des Mais eine Erklärung über das Modell 435 abgeben. Wenn sie das nicht tun, erhalten sie auch keine Rückzahlung. Um den Verbrauch nachzuweisen, müssen alle Tankbelege vier Jahre lang aufgehoben werden. In diesem Jahr greift das neue System ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember.
SV-AR

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