Die kanarische Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass nur zehn Prozent der Wohnkapazitäten in einer Gemeinde für Ferienwohnungen verwendet werden dürfen. Ausnahmen soll es dann geben, wenn die Gemeinde nachweisen kann, dass sie ausreichende Kapazitäten hat um die Lebensqualität der Bewohner zu garantieren. Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau dürfen nicht zu Ferienwohnungen umfunktioniert werden.
SV-AR
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