Die Regierung der Kanarischen Inseln hat die Bedingungen für den Erhalt des 400-Euro-Zuschlags zu nicht beitragsabhängigen Renten präzisiert. Es handelt sich dabei um eine Leistung für Rentner oder Personen mit Erwerbsunfähigkeit, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der am gestrigen Freitag im Amtsblatt veröffentlichte Beschluss legt fest, dass die zweite Auszahlung – vorgesehen für November – in bestimmten Fällen geringer ausfallen kann.
Die Generaldirektion für Sozialdienste und Einwanderung stellt klar, dass die Gesamthöhe der Unterstützung weiterhin 400 Euro pro Jahr beträgt, aufgeteilt in zwei Zahlungen zu je 200 Euro. Der im November ausgezahlte Betrag kann jedoch niedriger sein.
PG-AR
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