Kanarische Inseln: Sonder-Rente

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Personen, welche älter als 45 Jahre sind und ihre Eltern über einen längeren Zeitraum hinweg gepflegt haben, können nach deren Tod eine Rente aus der Sozialversicherung erhalten. Für diese Leistung – die sogenannte Hinterbliebenenrente für Angehörige – müssen eine mindestens zweijährige häusliche Gemeinschaft sowie eine wirtschaftliche Abhängigkeit nachgewiesen werden. Zudem sind bestimmte persönliche und finanzielle Voraussetzungen zu erfüllen.
PG-AR

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