Kanarische Inseln: Steuerbefreiung für Selbstständige

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Steuerbefreieung

Ab dem 1. Juli greift eine Steuererleichterung für Selbstständige auf den Kanarischen Inseln. Wer weniger als 50.000 Euro im Jahr verdient, braucht keine IGIC mehr auf seinen Rechnungen ausweisen und abführen. Bis zum Ende des Monats muss dafür das Modell 400 als Antrag auf Erlass eingereicht werden. Von dieser Maßnahme profitieren rund 11.000 Selbstständige auf dem Archipel.
SV-AR

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