Die Verkehrspolizei beobachtet gerade bei Regen und schlechter Sicht, dass viele Autofahrer ihr Fahrlicht nicht richtig einsetzen. Das kann mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet werden.
So ist es korrekt:
Bei Regen und schlechter Sicht ist das Fahren mit Licht obligatorisch.
Die vordere Nebelleuchte darf nur bei intensivem Regen, Nebel, Sandwolken oder Rauch eingesetzt werden.
Die hintere Nebelleuchte darf nur bei sehr schlechter Sicht angeschaltet werden, weil sie sonst nachkommende Autofahrer blenden kann.
SV-AR
»




