Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die Enteignung der für die Erweiterung des Flughafens erforderlichen Grundstücke genehmigt. Das Gericht gab dem Rechtsbehelf statt und erklärte, die Verwaltung habe das Bestehen eines öffentlichen Interesses, das die Enteignungen rechtfertige, hinreichend bewiesen. Der Flughafen müsse sogar erweitert werden, um die europäischen Sicherheitsnormen erfüllen zu können.
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