Privatinsolvenz – von 208.000 Euro befreit

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Das Anwaltsbüro Canarias sin Deuda hat eine Anwohnerin von einer Schuldenlast in Höhe von 208.000 Euro befreit. Die zweifache Mutter war nach einer Trennung im Jahr 2019 in die Schuldenfalle geraten, trotz eines Arbeitsvertrages. Sie konnte mit ihrem Gehalt zwar die Unterhaltskosten bestreiten, aber für die Hypothek reichte es nicht. Sie griff auf Kreditangebote zurück und verschuldete sich immer mehr. Die Anwälte haben das Recht auf eine zweite Chance angewandt und konnten erreichen, dass die Klientin ihre Schulden hinter sich lässt, um mit ihren minderjährigen Kindern neu anzufangen.
SV-AR

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