Der Oberste Gerichtshof hat die Beschwerde der Regierung zurückgewiesen, mit der die Aufhebung der vorläufigen Aussetzung des sogenannten „Enkelgesetzes“ (Ley de Nietos) angestrebt wurde. Zudem stellte das Gericht fest, dass Personen, die auf diesem Wege die spanische Staatsangehörigkeit erworben haben, bei den Parlamentswahlen am kommenden 29. November nicht wahlberechtigt sind.
Dies entschied am Montag der für Verwaltungsstreitverfahren zuständige Senat in zwei Beschlüssen. Darin werden die Einwände der staatlichen Anwaltschaft gegen die vom Obersten Gerichtshof am 10. September angeordnete einstweilige Maßnahme zurückgewiesen.
„Es ist gemäß dem genannten Beschluss zu verfahren. Laut dem Nationalen Statistikinstitut (INE) – dem das Büro für das Wählerverzeichnis organisatorisch untersteht – dürfen Personen, die die spanische Staatsangehörigkeit durch Ausübung des in der 8. Zusatzbestimmung (Absatz 1, erster Teil) des Gesetzes 20/2022 vom 19. Oktober über das demokratische Gedächtnis vorgesehenen Optionsrechts erworben haben, nicht in das Wählerverzeichnis für im Ausland ansässige Personen eingetragen werden, sofern diese aufgrund der im genannten Beschluss angeordneten Aussetzung noch nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden“, heißt es in der Entscheidung.
Die spanische Regierung will Einspruch einlegen.
PG-AR
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