Am 1.November trat die neue Zollabwicklungsgebühr der Europäischen Union in Kraft, die Online-Einkäufe um 2 Euro pro Produktkategorie verteuert. Das bedeutet, dass die Gebühr nicht pro Paket erhoben wird, sondern für jede deklarierte Produktart bzw. Kategorie.
Enthält ein Paket beispielsweise einen Kugelschreiber, ein Notizbuch und einen Schlüsselanhänger, so handelt es sich um drei verschiedene Artikel und es fällt eine Abwicklungsgebühr von insgesamt 6 Euro an. Enthält ein Paket hingegen zwei identische Kugelschreiber, so gilt dies als ein einziger Artikel, für den eine Gebühr von 2 Euro anfällt.
Diese neue Gebühr von 2 Euro ist nicht mit der Gebühr von 3 Euro pro Artikel zu verwechseln, die seit dem 1. Juli für Einkäufe aus Drittländern mit einem Wert von bis zu 150 Euro gilt. Es handelt sich um zwei separate Gebühren, die kumulativ anfallen. Somit sind Online-Einkäufe ab heute mit einem Aufschlag von insgesamt 5 Euro belastet.
PG-AR
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