Kanarische Inseln: Weiterhin noch zollfrei bis 150 €

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Zoll Gebuehr

Der im Juni vom Finanzministerium der kanarischen Regierung beim spanischen Staat eingereichte Vorschlag, die IGIC-Befreiung für E-Commerce-Einkäufe bis zu einem Wert von 150 Euro aufzuheben, wird in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt. Diese Befreiung war 2016 eingeführt worden, um den Online-Handel in einer Zeit zu erleichtern, in der die Zollabwicklung mit enormen Schwierigkeiten verbunden war. In den letzten Jahren führte sie jedoch zu ständigen Beschwerden seitens des stationären Einzelhandels auf den Kanaren, der die Steuer entrichten muss, da dieser darin einen unlauteren Wettbewerb sieht.
Durch die vorgezogenen Neuwahlen ist das Gesetzgebungsverfahren ins Stocken geraten und eine Umsetzung würde eine Änderung des REF-Gesetzes (Gesetz 20/1991 vom 7. Juni) erfordern. Seit der Einreichung des Antrags im Juni dieses Jahres hat die kanarische Finanzministerin Matilde Asián keine Rückmeldung mehr erhalten. Nach der Ankündigung vorgezogener Wahlen und der Auflösung des Parlaments deutet alles darauf hin, dass die Änderung erst unter einer neuen Regierung, die aus den kommenden Wahlen hervorgeht, realisiert werden kann.
Die kanarische Regierung hatte beschlossen, die IGIC-Befreiung abzuschaffen, um die Gleichstellung wiederherzustellen.
PG-AR

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