Kanarische Inseln: Urteil des obersten Sozialgerichts

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Das oberste Sozialgericht hat entschieden, dass es nur als Mittagspause gilt, wenn der Mitarbeiter komplett abschalten kann. Befindet er sich im Unternehmen und muss beispielsweise Anrufe beantworten, ist das keine Mittagspause, sondern Arbeitszeit.
SV-AR

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