Die Verkehrsbehörde DGT hat die Sonnenfinsternis am 12. August zum Ereignis mit erheblichen Verkehrsauswirkungen erklärt.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht auf der Fahrbahn und auch nicht auf den Seitenstreifen oder Bürgersteigen halten dürften, um das Phänomen zu beobachten.
Während der Sonnenfinsternis sollten wegen der Lichtverhältnisse die Verkehrsteilnehmer den Abstand vergrößern, mit Abblendlicht fahren, auf keinen Fall in die Sonnenfinsternis blicken und besonders auf Fußgänger achten, die vielleicht achtlos stehen geblieben und abgelenkt worden seien.
Die Verkehrsbehörde warnte auch vor dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen und vor Staus vor und nach dem Ereignis.
MP-AR
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