Kanarische Inseln: Zuschlag für Nachtarbeit

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Zuschlag

Der Artikel 36 des spanischen Arbeitsschutzgesetzes besagt, dass Mitarbeiter, die nachts zwischen 22 und 6 Uhr arbeiten, einen Nachtzuschlag erhalten müssen. Das gilt übrigens auch, wenn die Schicht um 22.30 Uhr endet. Diese halbe Stunde muss proportional extra vergütet werden.
SV-AR

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