Das Strafgericht Nummer Eins von Santa Cruz hat eine medizinische Fußpflegerin verurteilt, die über Nebenräume verschiedener Apotheken Patienten mit Fußproblemen behandelt hat. Dabei hat sie auch schwere medizinische Fälle übernommen und medizinisch-chirurgische Geräte bedient. Das Problem ist, dass sie nicht die adäquate Ausbildung dafür hat. Mehrere Aufforderungen des Gerichts, ihre Tätigkeit zu unterlassen, hatte die Beschuldigte ignoriert. Jetzt wurde sie zu 20 Monatssätzen à 20 Euro am Tag verurteilt.
SV-AR
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