Wer ein Johannisfeuer auf privatem Grund entzünden will, muss dies anmelden und eine Genehmigung beantragen.
Zu den vorgeschriebenen Maßnahmen gehört unter anderem eine gerodete Fläche in einem Umkreis von drei Metern rund um das Feuer, ein Sicherheitsabstand für Zuschauer, ein windgeschützter Ort, der nicht in der Nähe von Wald oder öffentlichen Straßen ist. Außerdem muss ein Mindestabstand von 20 Metern zu Stromleitungen und von 50 Metern zum nächsten Haus eingehalten werden. Die Flammen dürfen nicht höher als 1,50 Meter schlagen. Ein Schlauch mit Wasseranschluss sollte griffbereit sein.
SV-AR
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